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Freiburg

Aus einem Brief der Stadt Freiburg an das Staatliche Schulamt vom 17.10.2003: Bei einem Hearing, zu dem die Stadt Freiburg eingeladen hat, wurde die Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus erörtert. Dort wurde hinsichtlich der Beschulung von Kindern folgende Auffassung vertreten: «Zu nennen ist das in Art. 13 des Internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte verankerte Menschenrecht auf Bildung. Dieses begründet ein Recht auf Teilnahme am Schulunterricht, insbesondere am Elementarunterricht in der Grundschule. Es sind keine Gründe erkennbar, die eine Erfassung des Aufenthaltsstatus bei Aufnahme in der Schule erforderlich machen, da die Schulverwaltung diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benötigt. In der Rechtsstudie von Alt und Fodor ist daher aufgezeigt, dass weder die Schulleiter noch die Schulämter einer Übermittlungspflicht gem. § 76 AuslG unterliegen.» Die Stadt hält diese Rechtsauffassung für vertretbar, gibt dem Schulamt diese Position zur Kenntnis und regt an, die Freiburger Schulen hierüber zu informieren.

In einem Antwortschreiben vom 12.11.2003 teilt das Staatliche Schulamt die Rechtsauffassung der Stadt Freiburg unter Bezug auf die Landesverfassung von Baden-Württemberg und will mit den Schulleitern die anstehenden Fragen diskutieren.

Erneut diskutierte der Stadtrat das Thema am 18.5.2004. Angezielt wird eine Zusammenarbeit mit München, die Initiierung eines kommunalen Runden Tischs, eine Resolution mit der Aufforderung an den Gesetzgeber, für Rechtssicherheit in Bezug auf die (Nicht-)Strafbarkeit humanitär motivierter Hilfe und die Meldepflicht für die Leiter von Schulen und Kindertagesstätten zu sorgen. Beschlusstext als Word-Datei.

Am 26.4.2005 stellte sich der Gemeinderat Freiburg als erstes bundesdeutsches politisches Gremium einstimmig hinter das vom Katholischen Forum Leben in der Illegalität initiierte «Manifest Illegalität». Wenige Tage später nahm der am 18.5.2004 beschlossene Runde Tisch seine Arbeit auf.

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